Schulordnung
In der Schule am Kraichbach leben, lernen und arbeiten Kinder, Jugendliche und Erwachsene miteinander. Damit dies geregelt und harmonisch verläuft, wird diese Ordnung vereinbart, an die sich jeder halten muss.
1. Allgemeine Schulregeln
- Ich komme pünktlich zum Unterricht.
- Ich grüße und spreche freundlich mit allen.
- Ich gehe sorgsam mit dem Schuleigentum und dem Eigentum anderer um. Dies gilt auch für den Sport – und Schwimmbereich.
- Ich gehe in den großen Pausen sofort in den Hof und bleibe dort während der Pause.
- Ich halte mich von den Fahrrädern fern und fahre nicht mit dem Fahrrad auf dem Schulhof.
- Nach den Pausen warte ich am Treffpunkt auf meinen Lehrer. Ich reinige meine Schuhe am Eingang.
- Ich achte auf Sauberkeit im Schulhaus und im Schulgelände.
- Ich setze meine Kappe im Schulhaus ab und kaue keinen Kaugummi.
- Mein Handy oder Smartphone ist auf dem Schulgelände, im Schulhaus und bei Schulveranstaltungen immer ausgeschaltet.
- Ich rauche nicht auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen.
- Ich befolge die Anweisungen der Erwachsenen.
- Ich achte auf eine gesunde Ernährung.
2. Regeln zur Kommunikation und
Interaktion
1. Wir begegnen einander mit Wertschätzung und Respekt und tolerieren keine verletzenden, aggressiven und vulgären Äußerungen.
2. Wir prüfen unser Verhalten auf körperliche Nähe ständig und ehrlich und suchen bei Unsicherheiten die Unterstützung der erwachsenen Vertrauenspersonen.
3. Wir lehnen alle Formen der körperlichen und seelischen Gewaltanwendung strikt ab.
4. Wir berühren bei niemandem die Intimzone und respektieren die individuelle Intimsphäre eines jeden.
5. Wir begrüßen einander mit Worten oder geben uns die Hände. Wir besprechen mit Schülern, die engeren Körperkontakt, z.B. Umarmungen, suchen, dass die individuelle Intimsphäre eingehalten werden muss.
6. Bei Selbst – und Fremdgefährdung ist angemessenes körperliches Eingreifen kurzzeitig zulässig.
7. Schülern, die bewusst körperliches „Blockadeverhalten“ zeigen, also Wege blockieren und nicht aus dem Weg gehen, bzw. Räume nicht verlassen, geben wir zunächst eine deutliche mündliche Anweisung. Wenn dies nicht passiert, wird die Schulleitung hinzugezogen.
8. Wir kleiden uns angemessen und beachten die Wirkung unseres äußeren Erscheinungsbildes. Bei unangemessener
Kleidung - wie z. B. tiefes Dekolleté, bauchfreies Shirt oder verschmutzte Kleidung - darf die Lehrkraft einen Wechsel der Kleidung
einfordern.
9. Anfragen und Anregungen werden über die Festnetznummer und E-Mailadresse der Schule oder das Kontaktformular der Schulhomepage gestellt. Der Kontakt kann auch über das Hausaufgabenheft bzw. Lehrer – Elternheft hergestellt werden.
3. Regeln bei Grenzverletzungen – Wege für
Beschwerden
1. Beschwerden Schüler - Schüler
Konflikte sollen zuerst in der Klasse gelöst werden. Die Klassenlehrer und der Klassenrat stehen dafür zur Verfügung.
Für größere Konflikte bieten extra ausgebildete Streitschlichter (Buddys) regelmäßige Sprechzeiten an.
2. Beschwerden Schüler - Lehrkraft
Beschwerden können in den Schülerbriefkasten in der Aula oder den Kummerkasten am Zimmer der Schulsozialarbeiterin eingeworfen werden.
Schüler suchen Unterstützung bei einer Person ihres Vertrauens, zum Beispiel bei der Schulsozialarbeiterin, dem Vertrauenslehrer usw.
3. Beschwerden Eltern – Lehrkraft
Schulleitung und/oder betreffende Lehrkraft können angesprochen werden. Es wird zeitnah ein Gesprächstermin vereinbart.
4. Regeln für den Sport – und
Schwimmbereich
Aufsicht und Intimsphäre
Die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte erstreckt sich auch über die Duschräume und Umkleidekabinen. Sie sind dafür verantwortlich, dass alle Kinder wohlbehalten diese Räume betreten und verlassen. Gleichzeitig respektieren die Lehrkräfte die Intimsphäre der Schülerinnen und Schüler.
Daraus können sich Konfliktfelder ergeben.
Diesen Problemen begegnen wir an der GLS wie folgt:
In den unteren Klassen sind die Schüler häufig auf die Hilfestellung der Lehrkraft beim Duschen und Anziehen angewiesen. Den Kindern ist es freigestellt, die Schwimmbekleidung beim Duschen auszuziehen oder anzubehalten. Eine Lehrkraft begleitet die Kinder in die Umkleidekabine, beaufsichtigt und unterstützt sie bei Bedarf. Schüler, die sich genieren, werden von der Lehrkraft beraten und bekommen Lösungsvorschläge, wie sie die unangenehme Situation meistern können.
Die Eltern werden von den Sportlehrkräften am Elternabend über diese Vorgehensweise informiert. Zu Beginn eines Schuljahres werden die Regeln mit den Schülern besprochen.
Ab Klasse 3 setzen wir ein selbständiges Duschen und Anziehen voraus. Die Lehrkräfte haben das Recht, diese Räume jederzeit zur Wahrung der Aufsichtspflicht zu betreten, z.B. wenn die Geräuschkulisse bedenklich ist. Es ist auch möglich, die Tür der Umkleidekabine bei Bedarf nur anzulehnen, um „ein Ohr“ am Geschehen zu haben.
Schüler, die sich wiederholt nicht an die Regeln in den Umkleidekabinen halten, müssen zeitweise vom Schulsport und –schwimmen ausgeschlossen werden, um die Intimsphäre der Mitschüler zu schützen.
5. Regeln im Mittagsband
1. Alle Schülerinnen und Schüler gehen zuerst in den Hof an die frische Luft – außer bei starkem Regen. Niemand hält sich im 1. OG auf.
2. Die Klassen 5 und 6 bleiben in der Schule oder gehen in die Mensa. Aufenthaltsraum und Aula werden um 12.45 Uhr geöffnet. Direkt vor dem Schulgebäude soll sich niemand aufhalten.
3. Wer in die Mensa geht, muss sich bei der Aufsicht abmelden und auf direktem Weg zur Mensa und
zurückgehen.
4.Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 9 dürfen mit Erlaubnis der Eltern das Schulgelände
verlassen. Auch sie müssen sich bei der Aufsicht abmelden.
5. In der Mittagspause darf nur mit den Spielgeräten für die Pause gespielt werden.
6. Schülerinnen und Schüler, die gegen die Regeln verstoßen, erhalten eine „rosa Karte“. Die Klassenlehrkraft
ergreift daraufhin eine Maßnahme aus dem Maßnahmenkatalog.
7. Wir entsorgen unseren Müll im Abfalleimer.
8. Ungesundes Essen und Trinken wie Energiedrinks, Kartoffelchips, Süßigkeiten wird bis zum Unterrichtsschluss
einbehalten.
9. Ab 12.30 Uhr ist die Küche
für den Mittagsimbiss geöffnet.
6. Busordnung
1. Mit dem Lösen der jeweiligen Fahrkarte erlangt der Schüler das Recht zur Mitfahrt, solange er die Regeln der Busordnung einhält. „Fahrsicherheit geht vor Beförderungspflicht“.
2. Haltestellen erfordern ein diszipliniertes Verhalten mit angemessenem Abstand zur Bordsteinkante.
3. Im Interesse der eigenen Sicherheit ist es untersagt, die Plätze zu verlassen oder umherzulaufen.
4. Erst aufstehen oder loslaufen, wenn der Bus komplett
steht. der Bus fährt los, wenn alle Kinder sitzen.
5. Der Busfahrer hat das Wort und auf seine Anweisungen
ist zu achten.
6. Die Konzentration des Busfahrers darf nicht durch
falsches Verhalten der Mitfahrer, wie z. B. Herumtoben,
Schreien, Kämpfen usw. gestört werden.
7. Für mutwillige Beschädigungen und Verschmutzungen
haften die Eltern.
8. Aufforderungen des Fahrpersonals sind unbedingt
Folge zu leisten. Verletzt ein Schüler die genannten
Regeln, kann er - unter Umständen auch sofort - von der
Beförderung ausgeschlossen werden. Anhand einer
Telefonliste werden dann die Eltern per SMS
benachrichtigt. Ein Ausschluss von der Beförderung
erfolgt in Absprache zwischen Schulleitung und
Busunternehmen. Er ist tageweise oder auch länger
möglich.
9. Ansprechpartner ist die Schulleitung.
7. Maßnahmenkatalog
Vorkommnisse in den Hofpausen, vor, während und nach dem Unterricht und in der Mittagspause
|
Maßnahme |
Nicht sachgerechter Umgang mit dem Eigentum Anderer |
Ersetzen der Schäden |
Verschmutzung im Schulhaus und Schulgelände |
Aufräumarbeiten, saugen, putzen
|
Schimpfwörter, Beleidigung, Lügen |
Strafarbeit + Unterschrift der Eltern (z. B. Text „Beleidigen“; Alternativtext) Im wiederholten Fall: Notiz in der Schülerakte; Elternbrief |
Werfen mit Gegenständen (Bälle gezielt auf Personen werfen, u. a.) |
Hofpausenverbot bis zu einer Woche + Unterschrift der Eltern + Notiz in der Schülerakte persönliche Entschuldigung/ Entschuldigungsbrief |
Schlagen, treten, spucken, Handgreiflichkeiten |
Nachsitzen (z. B. Text: „Schlagen und Beleidigen“; Alternativtext) Hofpausenverbot bis zu einer Woche + Unterschrift der Eltern + Notiz in der Schülerakte Bei massiven Übergriffen oder im Wiederholungsfall: Androhung oder Aussprechen von Unterrichtsausschluss persönliche Entschuldigung/ Entschuldigungsbrief |
Erpressen, bedrohen, Mobbing
|
Unterrichtsausschluss (bis zu 4 Wochen) persönliche Entschuldigung/ Entschuldigungsbrief Notiz in der Schülerakte Gespräch mit den Eltern Gespräch mit der Schulsozialarbeiterin Ev. Polizei, Jugendamt |
Unerlaubtes Entfernen vom Schulgelände |
Je nach Situation a) Hofpausenverbot b) Nachsitzen + Unterschrift der Eltern + Notiz in der Schülerakte |
Rauchen während der Schulzeit |
Unterrichtsausschluss Notiz in der Schülerakte Elternbrief /Unterschrift der Eltern Polizei informieren |
Illegale Handynutzung |
SchulG § 23.2 1. Mal: Handy einbehalten, selbst abholen 2. Mal: einbehalten, Eltern Informieren und Abholung durch die Eltern |
8. Verbindlichkeiten
1 Festlegung der Fächer → Farben
Sprache Deutsch → rot
Mathematik → blau
Geometrie → hellblau
WZG → schwarz
WAG/ITG → weiß
NT Technik → orange
Religion → lila
NT Physik/Chemie → selbstgestaltet
Biologie → grün
MSG Musik → gelb
Sprache Englisch → rosa
2 Schreibwerkzeug
Wir schreiben mit Bleistift, blauer Tinte oder Tintenroller. Nach Einführung der Schreibschrift wird das Schreiben mit dem Füller angebahnt. Sobald es sicher beherrscht wird, ist der Füller das hauptsächliche Schreibwerkzeug.
3 Trinken im Unterricht
- keine koffeinhaltigen Getränke oder Dosen
- Trinkgefäße dürfen während des Unterrichts nicht auf dem Tisch stehen
- während des Unterrichts sollen nur gesunde zuckerfreie Getränke getrunken werden
4 Hygiene nach dem Sport
- Sport wird nur in kompletter Sportkleidung gemacht
- Duschen nach dem Sport ist ab Klasse 4/5 Pflicht
- Schüler und Schülerinnen, die ihr Sportzeug vergessen, können sich frisch gewaschene Sportkleidung beim Sportlehrer ausleihen